- 1. Schulanfang
- 2. Verhalten im Schulhaus
- 3. Pause und Hof
- 4. Schulschluss
- 5. Umgang mit fremdem Eigentum
- 6. Abstellen der Fahrräder
- 7. Benehmen im Schülerbus
- 8. Verhalten bei Lehrausgängen und Lehrausflügen
- 9. Mitteilungen
- 10. Absenzen
- 11. Schulfremde Gegenstände und Umgang mit digitalen Geräten
- 12. Außerschulische Benutzung von Klassenräumen
- 13. Zutritt zu den Klassen- und Sonderräumen bzw. zum Schulareal
- 14. Disziplinarverstöße
- 15. Sinn und Zweck von Disziplinarmaßnahmen
- 16. Arten von Disziplinarmaßnahmen und für deren Verhängung zuständige Organe
- 17. Rekursmöglichkeiten
- 18. Sekretariatsdienst
- 19. Schüler*innenbeteiligung
Schulordnung der Mittelschule
Die Schule ist eine Gemeinschaft von Schülerinnen und Schülern, unterrichtendem und nicht unterrichtendem Personal sowie Schülereltern. Ein gutes Miteinander gelingt, wenn alle zusammenarbeiten und einander Achtung entgegenbringen.
1. Schulanfang
Die Schüler*innen betreten zur vorgesehenen Uhrzeit das Schulgebäude und begeben sich – ohne zu drängen oder über die Treppen zu stürmen – in ihre Klassen.Sollte keine Lehrperson anwesend sein, setzt ein*e Klassensprecher*in fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde das Sekretariat davon in Kenntnis.
Im Klassenraum begeben sich die Schüler*innen an ihre Plätze und bereiten sich ruhig und diszipliniert auf den Unterricht vor. Dies gilt auch bei Stundenwechsel. Zu Sonderräumen geht die Klasse immer geschlossen mit der Fachlehrperson.
Für den Nachmittagsunterricht gelangen alle Schüler*innen, welche nicht die Mensa besucht haben, nur über den Haupteingang ins Gebäude.
2. Verhalten im Schulhaus
Grundsätzlich halten sich die Schüler*innen auf den Treppen und Gängen rechts. Aus Sicherheitsgründen wird im Schulgebäude nicht gelaufen.Den Aufzug dürfen Schüler*innen nur mit Erlaubnis der Schulleitung oder der zuständigen Lehrperson benützen.
Auch wenn Menschen durch ihre Kleidung ihre Individualität und ihr Lebensgefühl zum Ausdruck bringen, nimmt die Schule ihren Auftrag ernst, junge Menschen bestmöglich auf das weitere Leben vorzubereiten, indem sie die Schülerinnen und Schüler auf „No-Gos“ in Bezug auf Kleidung in bestimmten Situationen, an bestimmten Orten … hinweist. An unserer Schule wird auch deshalb Wert gelegt auf das Tragen einer angemessenen Kleidung. An einer Institution wie der Schule sind deshalb z.B. Schildkappen, bauchfreie Kleidung, Hosen mit dem „Schritt im Knie“, „Hot Pants“ … zu vermeiden.
3. Pause und Hof
Die Schüler*innen gehen während der Pause in den ihnen zugewiesenen Pausenhof. Im Klassenraum wird das Licht gelöscht, ein Fenster zum Lüften geöffnet und die Klassentür geschlossen.Die Schüler*innen verhalten sich in den Pausenhöfen rücksichtsvoll und gefährden niemanden.
- Ballspielen nur mit weichen Schaumstoffbällen.
- Abfälle gehören getrennt in die dafür aufgestellten Behälter.
- Die Steine bleiben in den Betonbeeten.
Ohne Erlaubnis verlässt niemand die Pausenhöfe. Es ist den Schüler*innen untersagt, die Weitsprunganlage und den Parkplatz zu betreten.
Nach der Pause verlassen die Schüler*innen die Schulhöfe ruhig und geordnet.
Bei schlechtem Wetter bleiben die Schüler*innen unter der Aufsicht der Lehrkraft der dritten Stunde in den Klassenräumen.
4. Schulschluss
Bei Unterrichtsende bringen die Schüler*innen den Klassenraum in Ordnung und verlassen ruhig das Schulgebäude. Schulmaterial, welches für die Hausarbeit nicht benötigt wird, legen die Schüler*innen in den dafür vorgesehenen Schränken oder Regalen ab.
Auch nach Schulschluss zeigen die Schüler*innen ein angemessenes Verhalten.
Unfälle auf dem Schulweg müssen der Schule gemeldet werden.
7. Benehmen im Schülerbus
Fahrschüler*innen benehmen sich im Schülerbus angemessen. Wer zu Klagen Anlass gibt, kann von der Schülerbeförderung ausgeschlossen werden.Dasselbe gilt in der Mensa (siehe dazu auch die Mensaregeln).
8. Verhalten bei Lehrausgängen und Lehrausflügen
Bei Lehrausgängen ist den Anweisungen der Lehrpersonen strikt Folge zu leisten.Bei größeren Lehrausflügen erfolgen für die Schüler*innen und die Erziehungsberechtigten die entsprechenden Mitteilungen.
Jene Schüler*innen, welche die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen nicht rechtzeitig gebracht haben, können vom Lehrausgang ausgeschlossen werden und bleiben für diesen Fall an der Schule.
10. Absenzen
Alle Absenzen werden von den Erziehungsberechtigten im Digitalen Register möglichst zeitnah mit Begründung entschuldigt. Bei unregelmäßigem Schulbesuch werden die Erziehungsberechtigen aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen.
Vorhersehbare Abwesenheiten wie Arztbesuche u. ä. werden vorab entschuldigt, längere Abwesenheiten müssen der Direktorin gemeldet werden. Die Schuldirektorin behält sich vor, diese zu genehmigen oder nur zur Kenntnis zu nehmen.
Ein vorzeitiges Verlassen des Schulgebäudes ist nur möglich, wenn die Schüler*innen von einer erwachsenen Person abgeholt werden oder die Erziehungsberechtigten ausdrücklich schriftlich darum ansuchen, dass die Schüler*innen die Schule allein verlassen dürfen.
Für die Gültigkeit des Schuljahres darf die Gesamtzahl der Absenzen 25% des Jahresstundenkontingentes nicht überschreiten. Es ist aber dem Klassenrat überlassen, in begründeten Fällen Ausnahmen von dieser Regelung zuzulassen.
11. Schulfremde Gegenstände und Umgang mit digitalen Geräten
Gefährdende Gegenstände – Messer, Knallkörper … - dürfen nicht aufs Schulgelände gebracht werden.Auch wenn die Entwicklung von Kommunikationsmitteln rasant voranschreitet und die Nutzung derselben enorme Möglichkeiten und Vorteile bringt, kann der Umgang damit doch nicht ungeregelt bleiben. Somit ist das Benutzen von Mobiltelefonen sowie anderen interaktionsfähigen Geräten im Unterricht grundsätzlich untersagt. Ausgenommen davon ist die Nutzung derselben im Rahmen didaktischer Maßnahmen.
Bei Nichtbeachtung dieser Regelung wird das Gerät abgenommen und im Sekretariat hinterlegt, wo es nur von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden kann. Diese Regelung gilt grundsätzlich auch für schulergänzende Tätigkeiten, im Pausenhof und für den Mensabesuch – abweichende Bestimmungen liegen in der Verantwortung der jeweiligen Projektleitung.
Für Verlorengegangenes haftet die Schule nicht.
13. Zutritt zu den Klassen- und Sonderräumen bzw. zum Schulareal
Grundsätzlich haben schulfremde Personen keinen Zugang zum Schulgebäude und zum Schulgelände. Außenstehende und Erziehungsberechtigen dürfen die Räumlichkeiten nur mit Genehmigung der Direktorin oder nach Absprache mit der Lehrperson betreten.Jede Störung des Unterrichts ist untersagt.
Fachräume, Turnhalle und unbesetzte Klassenräume betreten Schüler*innen nur in Begleitung einer Lehrkraft oder eines/r Schulwarts*in.
Die Bibliothek und der Computerraum sind in erster Linie vorgemerkten Klassen vorbehalten. Darüber hinaus gilt die jeweilige Spezialraumordnung.
14. Disziplinarverstöße
Als Disziplinarverstöße gelten:- Verletzung der menschlichen Würde, aggressives und respektloses Verhalten anderen Personen gegenüber sowie Anstiftung zu derartigen verletzenden Aktionen (wie mutwillig anderen körperliche und psychische Verletzungen zufügen, sich selbst oder andere in gefährliche Situationen bringen, provozierendes Verhalten, Beleidigungen, vulgäre Äußerungen, Kraftausdrücke ...)
- Rauchen und andere Suchtmittel im Schulbereich
- Verstöße gegen fremdes Eigentum (wie Diebstahl, bewusstes zeitweiliges Entwenden, mutwilliges Zerstören, Beschädigen oder Verschmutzen ...)
- Unerlaubte Verwendung von elektronischen Medien im Unterricht, in schulischen Bereichen und bei Lehrausgängen
- Wiederholtes Nichteinhalten von Regeln und Missachtung von Vorschriften (wie die Schulordnung nicht einhalten, wiederholtes Stören des Unterrichts, Schule „schwänzen“, häufige Unpünktlichkeit, Arbeitsverweigerung, ...)
- Nichtbefolgen von Anweisungen der Lehrpersonen
15. Sinn und Zweck von Disziplinarmaßnahmen
Disziplinarmaßnahmen dürfen die Persönlichkeit der Schüler*innen nicht verletzen. Sie haben immer eine erzieherische Zielsetzung, welche das Verantwortungsgefühl der Schülerin/des Schülers stärkt und sie/ihn zu korrektem Verhalten hinführt. Die Erziehungsberechtigen werden über Erziehungs- und Disziplinarmaßnahmen informiert und es ist zielführend, wenn die Erziehungsberechtigen die Maßnahmen der Schule unterstützen. Disziplinarmaßnahmen dürfen die Leistungsbewertungen nicht beeinflussen.16. Arten von Disziplinarmaßnahmen und für deren Verhängung zuständige Organe
16.1. LehrpersonenNach Anhören der Schülerin/des Schülers, Gesprächen mit allen beteiligten Personen und Treffen von etwaigen Vereinbarungen kann jede einzelne Lehrpersonen eine oder mehrere der folgenden Disziplinarmaßnahmen setzen:
- Sinnvolle Wiedergutmachung (Soziale Tätigkeiten im Blindenzentrum, Altersheim, Behinderungs-zentrum ...), Behebung von Schäden (durch: Reinigen der beschmutzten Gegenstände, Ersetzen bzw. Reparieren der kaputten Gegenstände und beschädigten Schulmaterialien wie auch Bücher ...)
- Mitteilung an die Erziehungsberechtigten
- Eintragung ins Digitale Klassenregister mit Mitteilung an die Erziehungsberechtigen und Vorsprache der/des Schülerin/s bei der Direktorin – bei Notwendigkeit nimmt die Direktorin mit den Erziehungsberechtigten Kontakt auf.
Spätestens nach der zweiten Eintragung erfolgt ein Gespräch mit den Lehrpersonen, die die Eintragungen gegeben haben, den Erziehungsberechtigen, dem Schüler/der Schülerin und der Sozialpädagogin.
16.2. Klassenrat
Der Klassenrat kann folgende Disziplinarmaßnahmen verhängen:
- Nach drei Eintragungen beschließt der Klassenrat (mit Elternvertretern*innen) für den/die Schülerin eine entsprechende Maßnahme (Ausschluss …).
- Bei unangemessenem Verhalten im Schülerbus und/oder in der Mensa folgt das Verbot, diese weiter in Anspruch nehmen zu dürfen.
- Bei schwerwiegenden Verstößen, besonders bei Gewaltanwendung, kann der Klassenrat oder die Schulführungskraft sofortige Maßnahmen treffen. In solchen Fällen wird auch mit den Sozialdiensten und/oder dem Jugendgericht Kontakt aufgenommen.
- Ausschluss aus der Schulgemeinschaft.
Die Schulordnungen des Schulsprengels finden Sie hier als Download.